Sachverständiger für Fenster, Türen & Fassaden

Als selbständiger Sachverständiger erstelle ich für Sie Gutachen und begleite Sie bei allen komplexen Themen zu Fenstern, Türen und Fassaden. Des Weiteren bin ich firmenunabhängig und ein produktneutraler Berater mit langjähriger Erfahrung.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Erkennung, Bewertung und Behebung von Schäden und Fehlern an
o. g. Objekten. Darüber hinaus kann ich Sie auch bei Schimmel- und Feuchteschäden beraten.

Kontakt

Rufen Sie mich für weitere Informationen
gerne an 0152 53 65 62 04  oder kontaktieren Sie mich per E-Mail.

Gutachten

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstellt in der Regel Befunde (Medizin), schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen (Gerichtsverfahren, legislative Abläufe).

Versicherungsgutachten

Bei einem Schadensfall stellen sich immer schnell die Fragen nach der Schadensursache und zur Schadenshöhe. Wir ermitteln den Zeit- und Restwert, die möglichen Instandsetzungsmaßnahmen und deren Kosten.

Im Normalfall erteilen die Schadensversicherer die Beauftragung. Aber auch die Geschädigten können die Einschätzungen des mit der Schadensregulierung beauftragten Mitarbeiters sachverständig überprüfen lassen. Erfahrungsgemäß vermeiden Versicherungsgutachten lange gerichtliche Auseinandersetzungen und schaffen die Angelegenheit zeitnah aus der Welt.

Gutachten für Justizbehörden werden nach dem JVEG abgerechnet

Stundenverrechnungssätze für alle Tätigkeiten, die mit privater gutachterlicher Tätigkeit zusammenhängen:

  • 120,00 €/Std für Gutachtenausarbeitung, Recherche, Vorbereitung, Nachbereitung & Durchführung von Ortsterminen
  • 60,00 €/Std je Hilfskraft zur Durchführung des Gutachtenauftrages
  • 0,60 €/km Fahrtkosten
  • 2,38 €/Stück für Originalfotos
  • 2,38 €/Seite Schreibgebühren (Original)
  • 1,19 €/Seite Schreibgebühren (weitere Kopien)

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Schiedsgutachten

Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden. Voraussetzung für die Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung kann formfrei getroffen werden.

Privatgutachten

Parteigutachten bezeichnet die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem Parteigutachten, auch Privatgutachten genannt, nicht um ein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Als Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung kann ein Sachverständigengutachten nur dann vom Gericht bei der Beweiswürdigung im Rahmen der Urteilsfindung herangezogen werden, wenn es im Prozess von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde.